Notar – Gerstorfer & Gerstorfer – Rechtsanwälte und Notar a.D. https://www.recht-hp.de Gerstorfer & Gerstorfer ist eine Rechtsanwaltskanzlei. Wir haben unseren Sitz in Heppenheim an der Bergstraße. Tue, 26 Jan 2021 14:41:42 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.2 https://www.recht-hp.de/wp-content/uploads/2021/01/favicon-1.png Notar – Gerstorfer & Gerstorfer – Rechtsanwälte und Notar a.D. https://www.recht-hp.de 32 32 Hauskauf und Grundstückskauf https://www.recht-hp.de/portfolio/hauskauf-und-grundstueckskauf/ Sun, 28 Jun 2015 08:20:38 +0000 http://us-themes.com/wp/Corsa/?post_type=us_portfolio&p=1608

Hauskauf Und Grundstückskauf

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Gerold Gerstorfer war die Erstellung von Verträgen für Hauskauf und Grundstückskauf sowie Aufteilungen von Häusern & Anwesen (Wohnungseigentümergemeinschaft).

Auch weiterhin unterstützt Sie Gerold Gerstorfer als Notar a.D. umfassend zu allen rechtlichen Fragen und erstellt das Vertragswerk nach Ihren individuellen Bedürfnissen wie etwa den gewünschten Zahlungs- und Übergabefristen, Renovierungspflichten oder Gewährleistungsausschlüssen sowie bei der Bestellung von Grunddienstbarkeiten wie etwa Nießbrauchrechten oder Wege-, Überfahrts- und Leitungsrechten.

Der von Ihnen beauftragte Notar übernimmt in Kooperation mit Gerold Gerstorfer die Vertragsabwicklung mit allen Verfahrensbeteiligten, wie etwa Banken, Maklern, Gemeinden und Behörden.

Schließlich leitet der Notar den Vollzug des Kaufvertrags ein, nimmt auf Wunsch auch die Kaufpreiszahlungen in Empfang und erstellt die Anträge zur Abänderung des Grundbuchs.

Hauskauf und Grundstückskauf

Wenn es in Ihrem Fall schnell gehen muss, rufen Sie uns einfach an!

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Firmengründungen und -übergaben https://www.recht-hp.de/portfolio/firmengruendungen-gmbh/ Sun, 28 Jun 2015 08:10:14 +0000 http://us-themes.com/wp/Corsa/?post_type=us_portfolio&p=1606

Firmengründungen und -übergaben

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Notars a.D. Gerold Gerstorfer ist die umfassende Beratung zu allen rechtlichen Fragen von Firmengründungen oder -übergaben, etwa den Verkauf von Unternehmensanteilen, der Umwandlung von Gesellschaftsformen oder einer Betriebsaufspaltung.

Er kann Ihnen bei der Firmengründung auf Wunsch eine Rundumbetreuung anbieten und etwa sämtlichen Beteiligten Parteien geeignete Vorschläge zur Rechtsform erteilen, einen Gesellschaftervertrag entwickeln und hierbei auch auf ihre individuellen Bedürfnisse einzelner Themenbereiche eingehen, wie etwa der Ausgestaltung der Gesellschafterrechte und Abfindungsklauseln.

Zu den weiteren Tätigkeiten gehören etwa bei der Gründung einer GmbH die Anmeldung bei dem zuständigen Registergericht, der Entwurf und die Beurkundung des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung, der Entwurf der von den Geschäftsführen einzureichenden Liste der Gesellschafter, die Abstimmung der gewählten Firmierung mit der Industrie und Handelskammer und die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung.

Selbstverständlich kann er Sie auch im gleichen Umfang unterstützen bei der Gründung einer UG, OHG, KG, GmbH & Co. KG. Auch Aktiengesellschaften hat unser Notar bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegründet.

Wenn es um die Ausgestaltung eines Unternehmenskaufs oder von Gesellschaftsanteilen geht steht der Notar den Vertragsparteien ebenfalls beratend zur Verfügung über die geeignete Vorgehensweise und rechtssichere Ausgestaltung des Kaufvertrags. Zur wirksamen Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig.

Firmengründungen GmbH Gesellschaftsvertrag

Unsere Expertise bei Firmengründungen – auf einen Blick

  • Beratung und Abwicklung von Firmengründungen
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung zum Unternehmenskauf, Umwandlung & Betriebsaufspaltung
  • Beurkundung von Gesellschaftsgründungen
  • Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen
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Erbrecht https://www.recht-hp.de/portfolio/erbrecht/ Sun, 28 Jun 2015 08:00:11 +0000 https://www.recht-hp.de/?post_type=us_portfolio&p=2251

Erbrecht

Unser Notar Gerold Gerstorfer steht Ihnen zur Seite bei der rechtssicheren Ausformulierung, wer im Todesfall ihr Vermögen erhalten soll. Er berät Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen und Ausgestaltungsmöglichkeiten, etwa der Erbeinsetzung von Personen mit denen Sie nicht verwandt sind, der Abänderung gesetzlicher Erbteile, Vermächtnissen und der Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung.

Die Beratung richtet sich ganz nach Ihrem individuellen Bedürfnissen und kann sich auch komplexer Sachverhalte annehmen, etwa der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Ihrem Partner, zu Erbverträgen mit Ihren Verwandten oder auch Schenkungen zu Lebzeiten.

Hierbei legt der Notar auch ein besonderes Augenmerk auf steuerliche Aspekte. Durch seine jahrzehntelange Erfahrung in dem Rechtsgebiet ist er auch versiert im Umgang mit komplexen Verwandtschaftsverhältnissen und größeren Vermögenswerten.

Die Erstellung eines Testaments durch einen Notar bietet Ihnen viele Vorteile. Als öffentlich bestelltes Testament hat es eine besondere Beweiskraft. Durch die Registrierung im zentralen Testamentsregister kann es nicht verloren gehen und wird im Todesfall stets aufgefunden.

Schließlich hat ein öffentliches Testament auch Kostenvorteile: Das vom Notar beurkundete Testament kann in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein ersetzen, der mehr kostet als die Beratung und Beurkundung des Testaments bei einem Notar.

Ein Erbvertrag ist – wie auch ein Ehevertrag – nur bei notarieller Beurkundung wirksam.

Erbrecht Testament

Unsere Expertise im Erbrecht – auf einen Blick

  • notarielle Beratung zum rechtssicheren Nachlass
  • Erstellung des Testaments
  • Erstellung von Erbverträgen
  • Beurkundung & Eintragung ins zentrale Testamentsregister
  • Beantragung von Erbscheinen
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Vorsorge https://www.recht-hp.de/portfolio/vorsorge-und-betreuung/ Sun, 28 Jun 2015 07:50:09 +0000 https://www.recht-hp.de/?post_type=us_portfolio&p=2279

Vorsorge

Unfall oder Krankheit können dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können. Damit Sie Ihre Zukunft auch selbst gestalten können bietet es sich an rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Unser Notar Gerold Gerstorfer kann Sie in diesen Fragen rechtlich beraten und eine auf Ihren Fall abgestimmte Lösung entwickeln.

Die besonderen Leistungen eines Notars umfassen u.a. die Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten, in denen Sie eine von Ihnen gewählte besondere Vertrauensperson bestimmen können, die im Notfall Rechtsgeschäfte und Erklärungen vornehmen kann, etwa für Ihre Heilbehandlung, Gesundheitsvorsorge oder Vermögensverwaltung.

Auch ist es Ihnen möglich mit einer Patientenverfügung die Entscheidung selbst zu treffen, ob und wie Sie behandelt werden wollen im medizinischen Ernstfall.

Sollte Ihre besondere Vertrauensperson nicht mehr zur Verfügung stehen können Sie mit einer Betreuungsverfügung Ihre Wünsche zu Ihrer weiteren Lebensgestaltung rechtsverbindlich formulieren. Gericht & Ihr vom Gericht bestellter Betreuer haben diese Wünsche zu respektieren und diesen nach Möglichkeit nachzukommen.

Notariell beurkundete Vorsorgevollmachten & -verfügungen sind rechtssicher und entfalten im Ernstfall unmittelbar Wirkung. Sie können auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert und zentral hinterlegt werden.

Vorsorge Patientenverfügung Vollmacht

Unsere Expertise für Ihre Vorsorge – auf einen Blick

  • Beratung zu juristischen Vorsorgemaßnahmen
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Beurkundungen & Eintragung ins zentrale Vorsorgeregister
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