Vorsorge

Unfall oder Krankheit können dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können. Damit Sie Ihre Zukunft auch selbst gestalten können bietet es sich an rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Unser Notar Gerold Gerstorfer kann Sie in diesen Fragen rechtlich beraten und eine auf Ihren Fall abgestimmte Lösung entwickeln.

Die besonderen Leistungen eines Notars umfassen u.a. die Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten, in denen Sie eine von Ihnen gewählte besondere Vertrauensperson bestimmen können, die im Notfall Rechtsgeschäfte und Erklärungen vornehmen kann, etwa für Ihre Heilbehandlung, Gesundheitsvorsorge oder Vermögensverwaltung.

Auch ist es Ihnen möglich mit einer Patientenverfügung die Entscheidung selbst zu treffen, ob und wie Sie behandelt werden wollen im medizinischen Ernstfall.

Sollte Ihre besondere Vertrauensperson nicht mehr zur Verfügung stehen können Sie mit einer Betreuungsverfügung Ihre Wünsche zu Ihrer weiteren Lebensgestaltung rechtsverbindlich formulieren. Gericht & Ihr vom Gericht bestellter Betreuer haben diese Wünsche zu respektieren und diesen nach Möglichkeit nachzukommen.

Notariell beurkundete Vorsorgevollmachten & -verfügungen sind rechtssicher und entfalten im Ernstfall unmittelbar Wirkung. Sie können auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert und zentral hinterlegt werden.

Vorsorge Patientenverfügung Vollmacht

Unsere Expertise für Ihre Vorsorge – auf einen Blick

  • Beratung zu juristischen Vorsorgemaßnahmen
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Beurkundungen & Eintragung ins zentrale Vorsorgeregister