Softwarerecht & Lizenzrecht

Wir beraten Software- & Appentwickler, Webdesigner, freie Mitarbeiter & Freelancer sowie deren Kunden und Auftraggeber in Fragen des Informationstechnologie-, Urheber- und Lizenzrechts.

Neben unserer juristischen Expertise können wir auch auf einen überdurchschnittlichen technischen Sachverstand zurückgreifen, der es uns erlaubt uns auch in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und technische Vorgänge juristisch zu bewerten.

Unser Leistungsumfang umfasst hierbei die Erstellung & Überprüfung von AGB, Software-, Hardware-, Webdesign-, Service- & Wartungsverträgen für Ihr Unternehmen oder Gewerbe.

Wenn Ihre Urheberrechte durch Plagiate, Raubkopien oder Fälschungen verletzt werden unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte, etwa durch den Ausspruch von Abmahnungen, Maßnahmen des Eilrechtsschutzes, gerichtlichen Verfahren und der Zwangsvollstreckung.

Wir beraten und vertreten Sie auch als Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Arbeits- & Mantelverträgen mit Ihren Mitarbeitern & Freelancern unter Beachtung Ihrer besonderen Bedürfnisse bezüglich der Übertragung von Urheber- und Lizenzrechten & Fragen zur Scheinselbstständigkeit.

Sind Sie als Programmierer, Entwickler oder Designer für Ihre Tätigkeit nicht bezahlt worden? Lassen Sie sich von uns beraten über die effektive Einbringung der ausstehenden Zahlungen von Ihrem Auftraggeber. Das Urheber- und Lizenzrecht bietet Ihnen hier häufig einzigartige Möglichkeiten.

Sie sind als Kunde eines Dienstleistungs- oder Webdesignvertrags oder Auftraggeber eines Softwareprojekts mit dem Entwicklungsstand oder der Funktionsfähigkeit der Software unzufrieden? Sind Lieferfristen überschritten oder Budgets ausgeschöpft worden ohne nutzbares Ergebnis? Lassen Sie sich juristisch beraten über Ihre Vertragsgestaltungs- und Mängelrechte sowie Möglichkeiten der Einflußnahme.

Softwarerecht, Lizenzrecht, Urheberrecht

Unsere Expertise im Softwarerecht – auf einen Blick

  • Erstellung und Prüfung von AGB und Vertragswerken
  • Durchsetzung von urheberrechtlichen Schutzrechten
  • Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen
  • Einbringung von Honorar- und Lohnansprüchen
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung zu Softwareprojekten