Firmengründungen und -übergaben

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Notars a.D. Gerold Gerstorfer ist die umfassende Beratung zu allen rechtlichen Fragen von Firmengründungen oder -übergaben, etwa den Verkauf von Unternehmensanteilen, der Umwandlung von Gesellschaftsformen oder einer Betriebsaufspaltung.

Er kann Ihnen bei der Firmengründung auf Wunsch eine Rundumbetreuung anbieten und etwa sämtlichen Beteiligten Parteien geeignete Vorschläge zur Rechtsform erteilen, einen Gesellschaftervertrag entwickeln und hierbei auch auf ihre individuellen Bedürfnisse einzelner Themenbereiche eingehen, wie etwa der Ausgestaltung der Gesellschafterrechte und Abfindungsklauseln.

Zu den weiteren Tätigkeiten gehören etwa bei der Gründung einer GmbH die Anmeldung bei dem zuständigen Registergericht, der Entwurf und die Beurkundung des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung, der Entwurf der von den Geschäftsführen einzureichenden Liste der Gesellschafter, die Abstimmung der gewählten Firmierung mit der Industrie und Handelskammer und die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung.

Selbstverständlich kann er Sie auch im gleichen Umfang unterstützen bei der Gründung einer UG, OHG, KG, GmbH & Co. KG. Auch Aktiengesellschaften hat unser Notar bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegründet.

Wenn es um die Ausgestaltung eines Unternehmenskaufs oder von Gesellschaftsanteilen geht steht der Notar den Vertragsparteien ebenfalls beratend zur Verfügung über die geeignete Vorgehensweise und rechtssichere Ausgestaltung des Kaufvertrags. Zur wirksamen Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig.

Firmengründungen GmbH Gesellschaftsvertrag

Unsere Expertise bei Firmengründungen – auf einen Blick

  • Beratung und Abwicklung von Firmengründungen
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung zum Unternehmenskauf, Umwandlung & Betriebsaufspaltung
  • Beurkundung von Gesellschaftsgründungen
  • Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen