Erbrecht

Unser Notar Gerold Gerstorfer steht Ihnen zur Seite bei der rechtssicheren Ausformulierung, wer im Todesfall ihr Vermögen erhalten soll. Er berät Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen und Ausgestaltungsmöglichkeiten, etwa der Erbeinsetzung von Personen mit denen Sie nicht verwandt sind, der Abänderung gesetzlicher Erbteile, Vermächtnissen und der Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung.

Die Beratung richtet sich ganz nach Ihrem individuellen Bedürfnissen und kann sich auch komplexer Sachverhalte annehmen, etwa der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Ihrem Partner, zu Erbverträgen mit Ihren Verwandten oder auch Schenkungen zu Lebzeiten.

Hierbei legt der Notar auch ein besonderes Augenmerk auf steuerliche Aspekte. Durch seine jahrzehntelange Erfahrung in dem Rechtsgebiet ist er auch versiert im Umgang mit komplexen Verwandtschaftsverhältnissen und größeren Vermögenswerten.

Die Erstellung eines Testaments durch einen Notar bietet Ihnen viele Vorteile. Als öffentlich bestelltes Testament hat es eine besondere Beweiskraft. Durch die Registrierung im zentralen Testamentsregister kann es nicht verloren gehen und wird im Todesfall stets aufgefunden.

Schließlich hat ein öffentliches Testament auch Kostenvorteile: Das vom Notar beurkundete Testament kann in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein ersetzen, der mehr kostet als die Beratung und Beurkundung des Testaments bei einem Notar.

Ein Erbvertrag ist – wie auch ein Ehevertrag – nur bei notarieller Beurkundung wirksam.

Erbrecht Testament

Unsere Expertise im Erbrecht – auf einen Blick

  • notarielle Beratung zum rechtssicheren Nachlass
  • Erstellung des Testaments
  • Erstellung von Erbverträgen
  • Beurkundung & Eintragung ins zentrale Testamentsregister
  • Beantragung von Erbscheinen